Zulassungsvoraussetzungen
Hinweis: Alle unsere Studiengänge sind NC-frei. Die einzelnen Bestimmungen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie ausführlich im BbgHG §10 Absatz 2, die HSD Hochschule Döpfer unterliegt mit allen ihren Studienorten dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
Zulassung mit (Fach-) Abitur:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Fachgebundene Fachhochschulreife
Zulassung ohne (Fach-) Abitur:
- Bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Berechtigung
- abgeschlossene Sekundarstufe I oder gleichwertiger Abschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, die für den Studiengang geeignet ist, und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
Details
Sie möchten an der Schnittstelle zwischen Familien, Mensch und Gesellschaft tätig sein und die individuelle Entwicklung von Kindern frühzeitig beobachte und fachlich zukunftsbezogen begleiten? Dann ist der Studiengang B.A. Bildung und Erziehung in der Kindheit an der HSD Hochschule Döpfer genau das Richtige für Sie!
Sie erwerben umfassendes Know-how zu kindheitspädagogischen Konzepten und Theorien sowie zu Entwicklungs- und Bildungsprozessen von Kindern im Alter bis zu 12 Jahren – und legen den Grundstein für zahlreiche Karrieremöglichkeiten als Kindheitspädagog*in!
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