Zulassungsvoraussetzungen
Für die Aufnahme des Studiums ist vorzuweisen:
ein erfolgreicher Abschluss im Erststudium mit 210 ECTS-Punkte einer Universität oder Hochschule oder einer ausländischen Hochschule entsprechenden Ranges mindestens zwei bis drei Jahre Berufserfahrung nach erstem Studienabschluss fehlende ECTS-Punkte können bis zu einer Grenze von 30 ECTS-Punkten durch eine qualifizierte Berufserfahrung – zusätzlich zu der oben geforderten Berufserfahrung – ersetzt werden ausreichende englische Sprachkenntnisse (TOEFL).
Studienberatung
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