Zulassungsvoraussetzungen
Regelzulassung (Zulassungsmöglichkeit I)
einschlägige kaufmännische Berufsausbildung mit mehr als zweijähriger Regelausbildungszeit mindestens einjährige und noch andauernde kaufmännische Berufstätigkeit entweder mittlerer Bildungsabschluss und Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 Ziffer 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, d. h. Vorliegen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Fachkaufleute, Fachwirte und Betriebswirte oder schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)Es gibt weitere Zulassungsmöglichkeiten.
Studienberatung
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