Zulassungsvoraussetzungen
Zu einem Masterstudiengang der Zeppelin Universität kann auf Antrag zugelassen werden, wer kumulativ die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine entsprechende staatliche Universität erfüllt (§ 70 Absatz 2 Nr. 4; §§ 58, 59, 60 LHG), d.h.:
die Hochschulzugangsberechtigung oder ein gleichwertiges Zeugnis erworben hat, einen ersten Studienabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder ein gleichwertiges Zeugnis erworben hat, sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse hat, erfolgreich am Auswahlverfahren der Zeppelin Universität teilgenommen hat.
Studienberatung
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